Hiernach stellt sich nun die Frage, welche Rückschlüsse Prüflinge, die ihr Steuerberaterexamen in
Zukunft erfolgreich ablegen wollen, auf Basis der vergangenen Jahre ziehen können. Zunächst sollte sich jeder Examenskandidat der punktetechnischen Bedeutung des Umwandlungssteuerrechtes bewusst werden. Folgt daraus die vermeintlich logische Konsequenz, die Thematik in der Vorbereitung bereits frühzeitig zu priorisieren?
In der Regel nein! – denn: wenn man in die Analyse der eigentlichen Schwierigkeiten der
Examenskandidaten im Rahmen der Vorbereitung tiefer einsteigt, dann lässt sich häufig ein Muster erkennen. Die Ursachen hinter den Problemen mit der Umwandlung liegen nicht etwa in den vermeintlich abstrakten Regelungen des UmwStG. Diese führen eigentlich nur die grundlegenden Gedanken der Besteuerungsprinzipien des Unternehmenssteuerrechtes fort. Vielmehr ist häufig das Verständnis für eben jene grundlegenden Dinge nicht vorhanden. Ob die Bilanzierungstechniken der Personengesellschaften, die Unterschiede sowie Zusammenhänge in den Besteuerungsregimen der Einkommen- und Körperschaftsteuer oder die grundlegenden bilanzrechtlichen Darstellungs- und Umsetzungsfragen – die Liste der Themen, die für die „Bauchschmerzen“ der Prüflinge mit der Umwandlung ursächlich sind, ist lang.
Nur die wenigsten erkennen dabei, woran es eigentlich liegt. Einmal mehr lässt sich in der Examensvorbereitung also festhalten, wie wichtig das Verständnis für die grundlegenden Dinge ist. Die didaktische Reihenfolge der Themenerarbeitung und der Fokus auf die grundlegenden Zusammenhänge stellen hier klar den „Key to Success“ dar - denn: nur weil Umwandlungssteuerrecht draufsteht, heißt nicht, dass auch primär Umwandlungsteuer drinnen steckt! Der „Run“ auf die „großen Themen“ verhindert nur allzu häufig eine klare Sicht auf diese eigentlich recht simplen Erkenntnisse.